So sparen Sie Strom- und Gas-Kosten!
Teil 1:

(Quelle: FlickrCC - Autor: Anton Novoselov)
Fast sämtliche Branchen haben während der Finanz- und Wirtschaftskrise der letzten Jahre Federn gelassen, nur nicht die der Stromerzeuger und Gaslieferanten. Diese haben sogar auf Kosten der Verbraucher Milliardengewinne gemacht. Und schon droht die nächste Preiserhöhung. Viele der Konsumenten stellen sich die Frage, wie sie in diesen Bereichen Geld sparen können und ob sich ein Wechsel zu einem anderen Energielieferanten auszahlt. Hier finden Sie des Rätsels Lösung:
Um die Antwort vorwegzunehmen: Ja, es zahlt sich aus und es ist einfacher als Sie vermuten. Ein Wechsel zu einem billigeren Strom-/Gas-Anbieter lohnt sich in zahlreichen Fällen und kann Ersparnisse von mehreren Hundert Euro erbringen.
Der Gesetzgeber hat den Wechsel zu einem anderen Energieversorger gesetzlich geregelt, und zwar im Sinne des Verbrauchers. Danach ist der Bezug von Energie ein Grundbedürfnis, und somit ist es ausgeschlossen, dass die Energiezufuhr auch nur kurzfristig unterbrochen wird.
Der Wechsel zu einem anderen Energielieferanten ist obendrein für Sie kostenlos.
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Sie müssen Ihrem bisherigen Versorgungsunternehmen nicht kündigen, das übernimmt immer der neue Lieferant. Dieser nimmt die Kündigung unter Beachtung der Kündigungsfristen vor. Der Wechsel erfolgt dann in der Regel nach 6-8 Wochen.
Für Sie bleibt indes alles beim Alten: Sie behalten Ihren bisherigen Stromzähler und auch der Netzbetreiber bleibt derselbe. Nur Ihre Rechnungen erhalten Sie jetzt von dem neuen Lieferanten.
Auch ein Mieter hat das Recht, den Energieversorger zu wechseln. Läuft die Abrechnung über den Mieter selbst, muss er den Vermieter nicht einmal informieren. Erfolgt sie dagegen über den Vermieter, muss er ihn darüber unterrichten. Das ist allerdings eine reine Formalität, denn untersagen kann der Vermieter den Wechsel nicht.
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Was passiert aber im Falle einer Insolvenz (früher: Konkurs) des Anbieters?
Hier gilt das bereits oben Gesagte. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der Bezug von Energie ein Grundbedürfnis, so dass man weiterhin ununterbrochen mit Strom/Gas beliefert werden muss.
Für den insolventen Lieferanten springt sofort der lokale Grundversorger ein, d. h. in den meisten Fällen die Stadtwerke oder einer der großen Strom-/Gas-Monopolisten.
Die Grundversorgung ist also sichergestellt. Einen „Pferdefuß“ hat das Ganze allerdings: Der Tarif des Ersatzlieferanten ist meistens entschieden teurer. Da der Vertrag mit dem regionalen Grundversorger allerdings monatlich gekündigt werden kann, ist es möglich, kurzfristig wieder zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
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Während also die lückenlose Strom-/Gas-Versorgung kein Problem ist, ist die Frage nach der Rückerstattung nicht verbrauchter Vorauszahlungen eine ganz andere: Einige Billiganbieter sehen nämlich vor, dass man gegen Vorkasse für zwölf Monate den billigsten Tarif erhält und darin liegt das Risiko.
Wird der Stromlieferant insolvent, sind die Aussichten gering, dass man sein im Voraus gezahltes Geld zurückbekommt. Grund: Nach der Insolvenzordnung (InsO) ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, zuerst die bevorrechtigten Gläubiger zu entschädigen.
Dennoch sollten Sie nicht so ohne Weiteres kapitulieren und Ihren Anspruch anmelden.
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Ende des 1. Teils
Weitere Informationen zum Thema Strom- und Gaskosten sparen erhalten Sie hier in den nächsten Tagen in Teil 2.
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